Online-Musikportale werden offener

Frankreich verabschiedet "iTunes-Gesetz"

Presseberichten zu Folge hat die französische Nationalversammlung am Freitag endgültig ein neues Urheberrechtsgesetz verabschiedet, das unter anderem auch Musikportale wie Apples iTunes betrifft. Das Gesetz legt fest, dass Hersteller ihre Digital Rights Management-Systeme an andere Hersteller lizenzieren müssen. Dies bedeutet theoretisch, dass in Frankreich zukünftig auch andere Musikspieler als der iPod die geschützten AAC-Dateien aus dem iTunes Music Store abspielen werden.

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So eindeutig wie das Gesetz scheint, ist es allerdings nicht. Ein Antrag auf die Lizenzierung des DRM-Systems eines Herstellers kann nur aus der Branche selbst kommen. Dies bedeutet, dass zum Beispiel Sony einen Antrag auf die Lizenzierung von Apples Digital Rights Management-System stellen könnte. Sollte sich das Unternehmen weigern, so muss es eine Strafe in Höhe von fünf Prozent des weltweiten Jahesumsatzes des Konzerns zahlen.

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