Anders als im deutschen Zivilprozess gibt es in den USA vor Gerichtsverhandlungen den Verfahrensabschnitt des so genannten "pre-trial disclosure": Er ermöglicht es einer Partei, vom Gegner die Offenlegung von Dokumenten oder Zeugenaussagen zu verlangen, um sie später vor Gericht zu verwerten. Eine Regel, die vor allem unbedarften Klägern helfen soll, die für ihr Verfahren wichtigen Beweise zu erlangen.
Sabotiert wird sie indes häufig: Nicht nur sind Verzögerungen an der Tagesordnung, auch wird gerne mit Informationsüberschüssen hantiert. Begehrt der Gegner beispielsweise Dokumente zu einem Thema, übersendet man ihm bergeweise Unterlagen - auf dass er es bis zum Verfahren nicht mehr schafft, die Spreu vom Weizen zu trennen. Weitere Option: Man vernichtet einfach das, was der Gegner begehrt und behauptet dann, man könne es nicht finden und daher auch nicht übersenden.
Genau das soll nun auf Seiten Psystars passiert sein, hält Apple dem Unternehmen vor: "Die Beklagte, die Psystar Corporation, hat relevante Beweise zerstört, zu deren Erhaltung sie rechtlich verpflichtet war", erklären Apples Anwälte in einem Schreiben ans Gericht: "Im Besonderen hat Psystar [Apples Urheberrecht, Anm. d. Red.] verletzende Versionen seiner Software [...] überschrieben und damit gelöscht."
Sollten sich diese Vorwürfe bewahrheiten, könnten Psystar vom Gericht Strafzahlungen auferlegt werden. Die Gerichtsverhandlung selbst ist auf den 11. Januar 2010 gelegt, bis dahin werden sich jedenfalls diese Fragen geklärt haben. Ob Apple dann obsiegen wird, ist offen: Denn denkbar ist auch, dass David Goliath auf seinem Weg noch weitere Schwierigkeiten bereiten wird.



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Ich hoffe doch sehr, dass Apple hier der David ist und nicht der Goliath! Denn schließlich weiß jeder, dass David gegen Goliath gewonnen hat und nicht umgekehrt. Von daher hinkt hier dieser Vergleich.
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