Seit wenigen Jahren wird Produktsicherheit in der Europäischen Union ganz groß geschrieben, denn Hersteller und Vertreiber von Geräten müssen sich gesetzlich dazu verpflichten, ihre Produkte so herzustellen, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher betrieben werden können ("Geräte- und Produktsicherheitsgesetz"). Dieses Gesetz ist einklagbar und bei Verstößen können Hersteller wie Apple empfindliche Strafen drohen. Ein elektronisches Produkt, das wie im Fall des iPhones in Südfrankreich nach Presseberichten "explodierte" und einen Jugendlichen am Auge verletzte, ruft automatisch die Europäische Kommission auf den Plan.
Nun ist es Sache des Herstellers, die Ungefährlichkeit seines Produkts im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung sicherzustellen. Die Nachweispflicht obliegt in diesem Fall Apple, zu beweisen, dass ein iPhone nicht einfach "zersplittert und auseinander bricht" wie im Falle des Jugendlichen in Südfrankreich.
Da bereits in den vergangenen 12 Monaten ähnliche Fälle von explodierenden iPods in Südkorea die dortigen Behörden dazu veranlassten, von Apple die Rücknahme aller iPod nano der ersten Generation zu fordern (wir berichteten), gewinnt der Fall des iPhones eine besondere Bedeutung. Und kann für Apple teuer werden.
Bildnachweis: crienglish.com



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Stellt sich nur die Frage, wie denn eine bestimmungsgerechte Verwendung des Produktes ausschaut.
Sofern der Jugendliche das iPhone manipuliert hat, z.B. durch aufspielen einer anderen Firmware, Jailbreak oder Erhöhung der Taktfrequenz des Prozessors für Videoanwendungen, ist es kein Originalprodukt mehr und die Haftungsfrage seitens Apple hat sich geklärt.
Meiner Auffassung nach beinhaltet das "Produkt" sämtliche Eigenschaften, also sowohl Handhabung, Hardware und Software. Sollte jedoch einer der Punkte verändert werden, ist das originäre Produkt nicht mehr gegeben.
Überhitzungen durch Overclocking, Verfärbungen des Gehäuses durch überhitzten Akkus bedingt durch höhere Ladeströme durch nicht authorisiertes Zubehör o.ä. sind da nur ein Punkt. Alles in allem eine höchst komplizierte Angelegenheit, den Produktfehler nachzuweisen.
Aber jeder, welcher jemals (egal für welches Produkt) Garantie und Gewährleistung in Anspruch nehmen musste wird schon seine Erfahrungen mit dem Händler oder Hersteller gemacht haben ... wir werden sehen wie Kundenfreundlich auch im Sinne der Transparenz und Kundenkommunikation Apple sein wird.
Es geht nicht darum, einen Produktfehler nachzuweisen, sondern duch das Gesetz wird die Beweislage umgekehrt: Apple muss nachweisen, dass es alles getan hat, die Sicherheit seines Produkts zu gewährleisten.
@harrywesling
aha sehr witzig ich bin auch ein Windowsuser und ich kenne keinen Windowsuser der schon mal explodiert ist. Und ich selber habe mich auch noch nie über Windows aufgeregt.
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