Schutzrechte auch für iMac G4 und Multitouch-Tastatur

Apple erhält Patente u.a. für iPod Scroll Wheel

Ein Patentantrag ist schnell eingereicht, doch die Schutzrechte dann auch wirklich zugesprochen zu bekommen, um einiges schwieriger. Von den vielen Anträgen, mit denen Apple schon seit Jahren das US-amerikanische Patentamt förmlich überschwemmt, sind dem kalifornischen Konzern nun einige zugesprochen worden.

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Damit hält Apple nun die Schutzrechte an dem in den ersten iPods verbauten Scroll Wheel sowie dem flexiblen Displayarm des iMac G4.

Das iPod-typische Bedienelement, das in Apples MP3-Playern der ersten und zweiten Generation verbaut wurde, kam bei der Anmeldung zum Patent im Jahr 2006 schon gar nicht mehr zum Einsatz. Es wurde mittlerweile durch das berührungsempfindliche Click Wheel abgelöst, dessen einzelne Tasten nicht sichtbar hervorstehen. Der Antrag für den "Schreibtischlampen-iMac" wurde bereits 2001 eingereicht; 2006 veränderte Cupertino die Technik jedoch noch leicht und musste diese daher ein zweites Mal zum Patent anmelden. Die dem Antrag zugeordneten Schemazeichnungen lassen den iMac G4, dessen Design unter anderem CEO Steve Jobs und Chef-Designer Jonthan Ive zugesprochen wird, deutlich erkennen.

Darüber hinaus ist eine "virtuelle Tastatur" von Apple nun patentrechtlich geschützt, welche sich größtenteils mit der heute im iPhone und iPod touch verwendeten Multitouch-Technik deckt. Der Antrag musste 2005 erneut eingereicht werden, nachdem der ursprünglichen Antrag von 2001 nicht spezifisch genug ausgeführt war.

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