Dänisches Gericht

Austauschgeräte dürften keine generalüberholten iPhones sein

Wenn ein Nutzer ein iPhone als Garantiefall austauschen will, darf er kein generalüberholtes Modell bekommen sondern muss ein Neugerät erhalten. Das sagen nun schon zwei voneinander unabhängige Gerichte in zwei europäischen Ländern.

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In Dänemark hat Apple vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen: Bei Garantiefällen dürfen den Kunden keine generalüberholten iPhones ausgehändigt werden. Stattdessen muss Apple Neugeräte verteilen. Das war bisher nicht der Fall.

David Lysgaard aus Dänemark wollte ein defektes iPhone 4 bei Apple reklamieren und bekam ein generalüberholtes Modell. Damit wollte sich der Kunde nicht begnügen, so dass der Fall letztlich vor Gericht landete. Ein Gericht im dänischen Glostrup hat nun im Sinne des Kunden entschieden. Der Grund für die Entscheidung ist einleuchtend: Ein generalüberholtes Modell könnte einen niedrigeren Wiederverkaufswert haben. Damit würde der Kunde benachteiligt.

Wie schon anhand des iPhone-Modells zu sehen ist, streitet sich Lysgaard schon seit Jahren mit Apple. 2014 hatte ein Verbraucherschutzausschuss in Dänemark eine ähnliche Entscheidung getroffen, was Apple aber nicht gefiel. Gegen das neue Urteil kann Apple nun Einspruch einlegen und in die nächste Instanz gegen, denn bei dem Urteil aus Dänemark handelt es sich nicht um eine Grundsatzentscheidung.

Im Sommer 2016 gab es einen ähnlichen Fall in den Niederlanden, bei dem es aber um ein neueres Gerät (iPhone 6 Plus) ging. Auf hier verlor Apple den Rechtsstreit und zahlte den Kaufpreis samt Zinsen und Anwaltskosten zurück. Der Vertrag wurde also gewandelt. Der Kunde bekam kein neues iPhone.

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Hab ein iPhone 5 zur Reparatur geschickt und ein Austauschgerät, innerhalb 2 Tagen, bekommen. Da nicht der kleinste Kratzer zu sehen ist nehme ich an das es neuwertig ist ;-)

... wenn du es mal verkaufst, dann ist es trotzdem nur aus zweiter Hand, denn vor dir hatte es bereits jemand.
Nur Akku und ggf. Gehäuse wird getauscht, der Rest ist jedoch alt. Ob der Vorbesitzer das Gerät ständig an seine Prozessorgrenzen mit Übertacktung getrieben hat und wie oft der SSD Speicher schon überschrieben wurde, das weist du nicht.

Wenn man ein Problem mit seinem Auto hat, dann würde man sich auch nicht mit einem neuen Gehäuse und neuer Batterie abfinden, denn der Rest der Technik und des Motors ist dann halt alt... da behält man lieber sein Fahrzeug und weiß, was man hat... auf die inneren Werte kommt es an und diese sind bei einem Refurbished-Gerät halt alt - egal ob von Apple getestet oder nicht. Der technische Defekt lauert da schon hinter der nächsten Ecke.

... deshalb: entweder Apple repariert den konkreten Defekt oder muss halt das ganze Gerät tauschen. Apple kann nicht einfach statt einer konkreten Reparatur irgendwelche optisch aufgearbeiten Geräte rausgeben. Das gilt auch, wenn darin ein neuer Akku steckt, denn diesen kann ich bei Bedarf auch selber tauschen oder tauschen lassen.

Ja und genau DAS (keine nagelneuen Geräte) macht Apple aber schon länger. Wir (Apple Reseller) durften bei der Beratung am Tresen NIE sagen, daß es ein Neugerät als Austausch gibt, immer NEUWERTIG ODER NAHEZU NEU. Tja und wenn Du den Akku selber tauschst und Dir einen 4,99 Euro "ebay" Artikel reinschraubst, Du danach wieder Probleme bei was auch immer hast, bist Du verloren, denn Apple fasst keine Geräte mehr an, die keine Originalteile verbaut haben, habe ich oft genug erlebt.

in den tauschgeräten sind akku und gehäuse neu, das motherboard kann gebraucht sein. ein jahr garantie.

Würde Apple einfach auf Refurbished-Geräte auch 2 Jahre Garantie geben, würde sich niemand beschweren.
So ist die Entscheidung des Gerichts absolut nachvollziehbar.

Wäre mir neu, daß Apple 2 Jahre Garantie gibt. Apple gibt 1 Jahr Garantie. 2 Jahre Gewährleistung gibt der Händler.

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