Was steckt hinter einem gestern bekannt gewordenen Antrag von Apple, sich das Markenzeichen „Joint Venture“ schützen zu lassen? Handelt es sich dabei um ein Konzept zur Förderung der Geschäftsverbindungen mit Klein- und mittelständischen Unternehmen?
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Die neue Bezeichnung „Joint Venture“ lädt zu Spekulationen ein. Einmal abgesehen davon, ob der Begriff „Joint Venture“ überhaupt schützenswert sein kann. Aber was beabsichtigt eine in erster Linie auf den Endverbraucher fokussierte Firma wie Apple mit dem Markenzeichen „Joint Venture“? Apple besitzt zwar eine Vertriebsabteilung für Unternehmenskunden, aber in Marketing und Support richtet man sich überwiegend an den Endverbraucher.
Nun will – so die Tätigkeitsbeschreibung im Antrag – sich der Hersteller aus Cupertino mit „Joint Venture“ den Namen für ein Konzept sichern lassen, das die Wartung, Installation und Reparatur von Computer Hardware, Netzwerken und elektronischen Geräten – also den Support – zum Zweck hat. Ebenso Dienstleistungen wie die technische Unterstützung und Beratung so wie Schulung und Weiterbildung in Form von persönlichen Instruktionen, Workshops und Seminaren für den Bereich Computer, Computer-Hard- und Software, Netzwerke, Online-Dienste und Videoproduktionen. Selbst die Newsletter-Publikation und Ausstellungsarrangements will Apple unter dem Begriff „Joint Venture“ anbieten.
Das Konzept scheint darauf abzuzielen, so vermutet Seth Weintraub in seinem Computerworld Blog, die bestehenden Verbindungen zwischen Apple und Kleinunternehmen durch einzelne Apple Stores sowie den Kontakt zu Business-Kunden über die Apple Vertriebsabteilung auszuweiten und in einer einzigen Dienstleistungabteilung zu konzentrieren.
Was wohl Apples bisherige Partner, die weitgehend in den Bereichen Support, Schulungen und Dienstleistungen aktiv sind, dazu sagen?



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