Der iTunes Store ist bei Bands, die sich weniger über ihre Singles definieren, umstritten. Einige Künstler bestehen darauf, dass Alben nur komplett verkauft werden. Dazu gehören auch die Musiker von Pink Floyd - EMI tat es trotzdem und unterlag nun vor Gericht.
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Das Major-Label hatte im iTunes und Amazon MP3 Store die Alben der Band und einzelne Songs verkauft. Von langen Songs über sieben Minuten abgesehen, kann jedes Lied auch einzeln gekauft werden, darunter auch drei der bekanntesten Songs der Band (Another Brick in the Wall, Time, Wish you were Here).
Die Band hat einen Vertrag mit EMI, der dem Label untersagt, ohne Einwilligung der Musiker einzelne Songs getrennt vom Album zu verkaufen. Eine Vertragsklausel sieht vor, dass die „künstlerische Integrität der Alben erhalten bleiben muss“. Der Vertrag stammt noch aus der Zeit vor Musik-Downloads, deshalb hatte EMI gehofft, dass die Klausel nicht für den Vertrieb über iTunes gilt.
Dies sah das Gericht allerdings anders und gab der Band recht, dass in diesem Punkt nicht zwischen Downloads und CDs/LPs unterschieden werden könne. Der Online-Vertrieb ganzer Alben wird dadurch nicht in Frage gestellt, außerdem wurde noch kein Verkaufsstopp verhängt, was aber laut BBC News später im Verfahren noch erfolgen kann. EMI muss die Prozesskosten tragen.
Das Verfahren ist damit noch nicht zu Ende, denn der Band geht es auch um die Einnahmen aus dem Online-Vertrieb. Mit der Entscheidung im Rücken dürfte Pink Floyd als nächstes den Verkaufsstopp von einzelnen Songs verlangen, was weder EMI noch Apple gefallen wird. Betroffen wären im iTunes Store hauptsächlich Alben, auf denen sich Pink Floyd kurz gefasst haben, beispielsweise „The Wall“.
Andere Künstler (AC/DC, Garth Brooks), die den Einzelvertrieb von Songs kritisieren und dem iTunes Store (und anderen Online-Stores) fernbleiben, dürften das Verfahren sehr genau beobachten.



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Das Gericht sollte auch noch entscheiden, dass dann die CD bzw. der komplette Download unterbrechungsfrei im Stück angehört werden muss, dass der Fan sich nicht Lieblingsstücke zusammenstellen und nicht die Reihenfolge verändern darf. Zuwiderhandlungen werden mit dem Gesamtwerk des jeweiligen Künstlers nicht unter zehn Stunden geahndet.
ist völlig korrekt!
So wie Apple sich das Recht herausnimmt, Apps zu löschen und Inhalte zu bestimmen, so können und dürfen Künstler bestimmen, wie mit ihrem Werk zu verfahren ist.
Take it or leave it, ist die Devise, ganz einfach zu verstehen oder nicht?
Als Konsument muss es mir nicht gefallen, aber respektieren sollte ich es.
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