Rückschlag für den angeschlagenen Foto-Pionier Kodak: ITC-Richter Thomas Pender hat entschieden, dass Apple und RIM ein Patent von Kodak nicht verletzt haben. Kodak hatte sich 2010 über eine angebliche Patentverletzung beschwert.
Das Patent hört auf den Namen "Electronic camera for initiating capture of still images while previewing motion images". Zwar wurde festgestellt, dass beide Firmen einen Teil (claim 15) des Patentes verletzen würden, aber dieser sei wegen "offensichtlichkeit" nicht relevant für das Urteil und ungültig. Hätte sich der Richter anders entschieden, hätte Kodak gegen den Verkauf und Import mehrerer BlackBerry-Geräte und dem iPhone 3G vorgehen können. Beim iPhone 3GS und 4 soll keine Patentverletzung vorliegen.
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Kodak versucht der Entscheidung etwas positives abzugewinnen, denn immerhin habe der Richter entschieden, dass sowohl RIM als auch Apple das Patent teilweise verletzt hätten. Nun hofft man, dass die ITC-Kommission die Gültigkeit des Patents anders als der Richter bewertet - Kodak verweist auf einen anderen ITC-Richter, der bei Samsung eine Patentverletzung festgestellt hatte.
Das Patentportfolio ist der einzige lukrative Geschäftszweig, der dem Unternehmen geblieben ist. Derzeit läuft ein Insolvenzverfahren, Kodak hofft Käufer für ein Paket aus 1100 Patenten zu finden. In den Verfahren um Patentverletzungen geht es daher auch um den Wert dieser Patente. Zwar sind noch genügend Patente übrig, aber Kodak hätte Patent 6,292,218 nicht ausgewählt, wenn Kodak dieses nicht für besonders schlagkräftig halten würde.
Die Entscheidung des Richters wird wie immer von einer Kommission geprüft, deren Entscheidung wird für den 21. September erwartet. Die ITC wird gerne für Patentstreitigkeiten benutzt, da sie ein Importstopp verhängen kann und schneller entscheidet als ein Zivilgericht.
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