Wie unbegrenzt die Möglichkeiten in den Vereinigten Staaten sind, zeigt sich regelmäßig in Form obskurer Klagen. Die Katze in der Mikrowelle oder der zu heiße Kaffee ohne Warnhinweis sind da nur einige altbekannte Beispiele. Ab sofort gesellt sich in den Klagereigen auch das iPhone 4: Mindestens drei Verfahren wurden eröffnet, um Apple wegen dem sogenannten „Todesgriff“ des iPhone 4 zur Verantwortung zu ziehen.
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Wie appleinsider.com berichtet, seien neben Punkten wie „unfairem Geschäftsverhalten“ und „Betrug durch Geheimhaltung“ jedoch auch seriöse Vorwürfe laut geworden. So wird nicht nur auf Fahrlässigkeit sondern auch auf ein von vornherein fehlerbehaftetes Design geklagt.
„Da Apple nicht imstande war das Problem zu lösen, blieben betroffenen Kunden nur drei Optionen. Das iPhone eigenartig zu halten, das Gerät abzüglich zehn Prozent des Originalpreises zurückzugeben oder Apples 29 Euro teure Bumper-Hülle zu kaufen“, so der Vorwurf aus Kalifornien. Die kostenlose Verteilung von Bumpern hatte Apple zuvor abgelehnt. Neben Schadensersatz verlangen Kläger aus Oakland zudem ein öffentliches Statement seitens Apple und AT&T, um potenzielle Käufer über den Todesgriff zu unterrichten.
Im Gegensatz zu den Verbrauchern auf der anderen Seite des „großen Teiches“, können sich Kunden in Deutschland auf die gesetzliche Widerrufsfrist berufen. Diese besagt, dass per Telefon oder im Internet gekaufte Waren innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden können. Der volle Verkaufspreis wird jedoch nur bei Produkten ohne Gebrauchsspuren erstattet. Wurde das iPhone nicht gerade mit Seidenhandschuhen entpackt und verwendet dürfte dieser Umstand nur schwer zu erreichen sein.



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Dieses Verhalten hat Apple zu verantworten.
Irgendwie hab ich das Gefühl, dass Apple das mit der Antenne schon viel früher wusste und hat deshalb die Bumper-Hüllen produzieren lassen...
Bei meine (noch) Samsung Handy verschwinden je nachdem, wie ich es halte auch bis zu drei Balken.
Also in manchen Fällen sind die Amis einfach nur kindisch, dickköpfig und lächerlich! Meine Meinung.
Ich hatte bis her noch keine Empfangsprobleme und kann mir auch nicht vorstellen, dass diese, sofern sie vorhanden sind, für Beeinträchtigung sorgen (außer, dass es vielleicht nicht schön aussieht auf der Anzeige).
Vie Grüße
Jo
Bin stolzer Besitzer des neuen iPhones 4 und bis jetzt funktioniert es genau so gut wie mein altes iPhone 3G. Kein verfärbtes Display, keine Probleme mit Display ausschalten beim Telefonieren und keine Probleme mit dem Empfang, habe sogar festgestellt das ich an manchen stellen mehr Empfang habe als mit den 3G laut Anzeige.
Beim festen umklammern des Telefones bricht bei beiden der Empfang ein (3G und 4G).
Aber irgendwie ist das totale Kinderei.
Ich bin mir sicher die Klage werden die Amis verlieren, denn das iPhone funktioniert.
und alle die ein neues iPhone haben, have fun ;)
Sirkayne
Einerseits pushen die Medien die Probleme, auf der anderen Seite darf man aber auch nicht vergessen, dass das iPhone 4 tatsächlich empfindlicher ist, als andere Telefone. Das neue Design des Gehäuses und der Antennen war sicherlich nicht gerade ein Geniestreich, denn viele Menschen leben eben nicht in unmittelbarer Nähe eines Sendemasts, so dass es durchaus problematisch werden kann.
Letztlich ist Apple aber nicht gerade unschuldig an dem ganzen Zirkus. Klar, Prototypen werden immer "eingepackt" und mit dem Bumper reduzieren sich die Probleme deutlich. Hätte man jedoch das Telefon auch mal unter Realbedingungen getestet, so wäre dieses Problem frühzeitig aufgefallen. Auch die Email, die Jobs geschrieben haben soll, einfach das Telefon anders zu halten, war nicht gerade klug.
ich kann nur sagen, dass zwar der Empfang bei meinem iPHone 4 bei falscher Haltung auf 2 Balken runtergeht...
Aber das ist bei meinem 3GS genau so gewesen!!!! Das ist mir das ganze Jahr über nie aufgefallen, erst als alle beim iPhone 4 so nen Hype drüber gemacht haben, hab ich es bei beiden Telefonen ausprobiert.
Rechtliche Anmerkung zum letzten Absatz der Meldung:
Sollte sich bei einem Käufer herausstellen, dass das IPhone nicht wie jedes andere Handy funktioniert, also ein Telefonieren nicht möglich ist, so liegt ein Sachmangel vor und es kann Nacherfüllung verlangt werden. Es ist dann unerheblich, ob Gebrauchsspuren am IPhone entstanden sind.
Doch auch bei Geltendmachund des Widerrufrechts ist unter bestimmten Umständen kein Wertersatz zu leisten. Entstanden die Gebrauchsspuren alleine aufgrund der Prüfung der Sache, so muss kein Wertersatz geleistet werden (§ 357 Abs. 3 Satz 2 BGB).
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