Aus den gestern von Apple uns Samsung bekanntgegebenen Quartalszahlen wird eines deutlich: Der Markt für Smartphones und Tablets boomt. Dass Samsung sich zumindest bei seinem Galaxy Tab mehr als nur von Apple hat inspirieren lassen, hatten britische Richter im Sommer dieses Jahres verneint. Da Apple jedoch das Gegenteil behauptet hatte, verdonnerten die Richter Apple zu einer Gegendarstellung auf apple.com/uk. Dabei beweist Apple durchaus ein wenig Humor.
Allein auf apple.com/uk muss die Gegendarstellung ganze sechs Monate dargestellt werden. Neben der Online-Nachricht hatten die Richter Apple aber auch dazu verpflichtet, die „Werbung für Samsung“ in Zeitungen zu veröffentlichen. Zumindest online ist Apples „Richtigstellung“ bereits verfügbar. Dabei verweist Apple klar darauf, dass Samsungs Galaxy-Tablets höchstrichterlich als „uncool“ abgestempelt wurden. Auch die Urteile aus Deutschland und den USA, in denen Samsung schuldig gesprochen wurde, führt Apple als Gegenargument an.
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„Am 9. July 2012 hat der High Court of Justice of England and Wales entschieden, dass Samsungs Galaxy Tab 10.1, Tab 8.9 und Tab 7.7 nicht Apples eingetragene Designs verletzen.
Die ausgesprochene Einfachheit des Apple-Designs ist auffällig: Ebene Flächen mit einer Platte aus Glas, ein sehr dünner, schmuckloser Rand und abgerundete Ecken. Das Design sieht aus wie ein Objekt, dass man hochnehmen und halten will. Es handelt sich um ein schlichtes, glattes und einfaches Produkt. Es ist ein cooles Design.
Der Gesamteindruck des eines Galaxy Tablets ist hingegen folgender: Von der Vorderseite betrachtet gehören die Galaxy Tabs zur Apple-Design-Familie. Samsungs Geräte sind jedoch nur sehr kleine, fast substanzlose Mitglieder jener Familie mit ungewöhnlichen Details auf der Rückseite. Sie haben nicht das gleiche Understatement und extreme Einfachheit, durch das sich das Apple-Design auszeichnet. Sie sind nicht so cool.
Obwohl sich das Urteil auf die gesamte Europäische Union erstreckt, wurde Samsung in Deutschland aufgrund des gleichen Vorwurfs – dem Kopieren des iPad-Designs – schuldig gesprochen. Auch von einer US-Jury wurde Samsung mit mehr als einer Milliarde in Strafzahlungen als schuldig empfunden, Apples Design zu verletzen.“
Apples Richtigstellung im WortlautSamsung / Apple UK judgment
On 9th July 2012 the High Court of Justice of England and Wales ruled that Samsung Electronic (UK) Limited’s Galaxy Tablet Computer, namely the Galaxy Tab 10.1, Tab 8.9 and Tab 7.7 do not infringe Apple’s registered design No. 0000181607-0001. A copy of the full judgment of the High court is available on the following link www.bailii.org/ew/cases/EWHC/Patents/2012/1882.html.
In the ruling, the judge made several important points comparing the designs of the Apple and Samsung products:
"The extreme simplicity of the Apple design is striking. Overall it has undecorated flat surfaces with a plate of glass on the front all the way out to a very thin rim and a blank back. There is a crisp edge around the rim and a combination of curves, both at the corners and the sides. The design looks like an object the informed user would want to pick up and hold. It is an understated, smooth and simple product. It is a cool design."
"The informed user's overall impression of each of the Samsung Galaxy Tablets is the following. From the front they belong to the family which includes the Apple design; but the Samsung products are very thin, almost insubstantial members of that family with unusual details on the back. They do not have the same understated and extreme simplicity which is possessed by the Apple design. They are not as cool."
That Judgment has effect throughout the European Union and was upheld by the Court of Appeal on 18 October 2012. A copy of the Court of Appeal’s judgment is available on the following link www.bailii.org/ew/cases/EWCA/Civ/2012/1339.html. There is no injunction in respect of the registered design in force anywhere in Europe.
However, in a case tried in Germany regarding the same patent, the court found that Samsung engaged in unfair competition by copying the iPad design. A U.S. jury also found Samsung guilty of infringing on Apple's design and utility patents, awarding over one billion U.S. dollars in damages to Apple Inc. So while the U.K. court did not find Samsung guilty of infringement, other courts have recognized that in the course of creating its Galaxy tablet, Samsung willfully copied Apple's far more popular iPad.





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"So entschuldigt sich Apple bei Samsung" -
nämlich gar nicht!
Diese Tatsache sollte nach lesen des Inhalt obiger Verlautbarung (≠ "Gegendarstellung" bzw. "Richtigstellung") nun eigentlich auch dem letzten Hinterwäldler aus Klein-Kleckersdorf klar sein.
Sieht allerdings so aus, als wollte der gute Herr Zenker die Mär von der angeblichen Entschuldigung auf Teufel komm raus weiter kolportieren. Muss sich um einen ganz besonders schweren Fall von chronischer Faktenresistenz handeln.
Wie auch immer, das Gericht ordnete lediglich die Veröffentlichung des Urteils an und Apple kam dieser Aufforderung nun (online) auf recht kreative Weise nach.
"Dass Samsung sich zumindest bei seinem Galaxy Tab mehr als nur von Apple hat inspirieren lassen, hatten britische Richter im Sommer dieses Jahres verneint. Da Apple jedoch das Gegenteil behauptet hatte, verdonnerten die Richter Apple zu einer Gegendarstellung auf apple.com/uk."
Auch das ist schlichter Blödsinn.
Die Gründe waren in Wirklichkeit a) die flapsige Formulierung des Urteils und b) das nichtfunktionieren einer einheitlichen europäischen Rechtssprechung.
Beides nachzulesen im Berufungsurteil.
Und obwohl sich Apple weder vor, während oder gar nach Prozessende außerhalb des Gerichtssaales medial zum Thema äusserte, wurden sie dazu verdonnert, zuzügl. zum Urteil und auf eigene Kosten, Samsungs angeblich beschädigte Reputation aufzupolieren.
"Dabei beweist Apple durchaus ein wenig Humor."
Das stimmt allerdings! :D
Eigentlich beschädigt Samsung selbst die eigene Reputation seit Jahrzehnten.
Nur nimmt das erstaunlicherweise keiner wahr.
Nokia hatte man geschasst obwohl sie nur einen kleinen Teil der Vergehen auf dem Kerbholz haben.
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